AGB

Natürlich haben auch wir AGB’s. Gerne schicken wir euch auch unsere Hochzeits- bzw. Eventmappe zu.

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur Unvergesslich Event & Lifestyle GbR. Die GbR wird vertreten durch Claudia Mayerhöfer und Pascal Appel – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, die Agentur Unvergesslich Event & Lifestyle GbR als „Agentur“ bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.
 
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Agentur ist als Vermittler berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
 
§ 3 Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Agentur. Alle vorher ausgegebenen und genannten Preise verlieren jeweils mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die durch die Agentur angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%/7%. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von der Agentur durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden. Die Agentur behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, so wird der Kunde grundsätzlich im Vorfeld informiert. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so hat er das Recht den Vertrag zu kündigen.
 
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an die Agentur zu zahlen, unabhängig, davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. Bei Buchung eines Komplettservice- bzw. Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu bezahlen.
Die Buchung von Unvergesslich Events erfolgt durch das unterschriebene Angebot. Nach Beauftragung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des finalen Angebotsbetrages fällig die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein muss. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt und bei der Endabrechnung zu 100% in Abzug gebracht. Die Endabrechnung wird dem Kunden nach der Veranstaltung zugeschickt und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden bei Verzug zu verzinsen. Hier gilt der gesetzliche
Verzugszinssatz mit den jeweiligen Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist, ist die Agentur zur sofortigen Kündigung vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden gegen gerechnet.
 
§ 5 Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.
 
§ 6 Leistungserbringung Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Die Agentur wird von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch verspätete Beauftragung des Kunden, höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, welche die Agentur trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
 
§ 7 Rücktritt / Kündigung
Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.: • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung • Erheblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird • Einleitung der vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei
Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich (Brief per Einschreiben) zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten. Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:
Bei Rücktritt des Kunden bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstags ist Unvergesslich Events berechtigt die gesamte Anzahlung von 50% des Angebots als Schadensersatz einzubehalten. Sollten die zu vermietenden Räumlichkeiten anderweitig vermietet werden können, werden dem Kunden 75% der Anzahlungen rückvergütet. Bereits gebuchte Leistungen Dritter sind vom Veranstalter (Kunden) in vollem Umfang zu leisten, falls diese nicht mehr storniert werden können. Dem Kunden wird die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, eingeräumt. Zudem kann nach erbrachtem Nachweis durch den Kunden der Schadenersatz vollständig entfallen.
 
§ 8 Gewährleistung Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig
während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.
 
§ 9 Haftung Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Der Kunde ist verpflichtet seine Gäste über dies zu unterrichten.
 
§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
 
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand Die Agentur Unvergesslich Event & Lifestyle GbR wird von Claudia Mayerhöfer und Pascal Appel mit Firmensitz in: Obertorweg 1 (Werkstatthof Ecke Rackertshofener Straße), 85080 Gaimersheim betrieben. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ingolstadt.